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   BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R   

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BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R (https://dejure.org/1998,6306)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R (https://dejure.org/1998,6306)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - B 10 AL 6/97 R (https://dejure.org/1998,6306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Produktive Winterbauförderung - Umlagepflicht - Baugewerbe - Baubetrieb - Isolierbetrieb - technische Isolierungen - Installationsbetrieb - Förderungsfähigkeit - abgrenzbare Gruppe - Untersuchungsgrundsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Umlage für die Produktive Winterbauförderung bzw. Wintergeld - Zugehörigkeit eines Betriebes zum Baugewerbe - Bauleistungen auf dem Baumarkt - Auslegung der Tatbestände des § 1 Abs 2 bis 4 BaubetrV - Ausführung von Wärme-, Kälte und ...

  • Judicialis

    SGG § 103; ; AFG § 74 ff; ; AFG § 76 Abs. 2; ; AFG § 186a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugelassene Betriebe bei der Produktiven Winterbauförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94

    Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R
    Diese Bezugnahme auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung begegnet keinen Bedenken, weil nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Auslegung der Tatbestände des § 1 Abs. 2 bis 4 BaubetrV die entsprechenden Regelungen der Tarifverträge der Bauwirtschaft und die hierzu ergangene Rechtsprechung heranzuziehen sind (vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 1997, SozR 3-4100 § 186a Nr. 8 S 30, 32; 30. Januar 1996, SozR 3-4100 § 186a Nr. 6 S 20).

    Ob die fragliche Gruppe zahlenmäßig ins Gewicht fällt, bestimmt sich nach den maßgebenden Grundsätzen zB danach, ob die Tarifvertragsparteien im Katalog des BRTV-Bau inzwischen eine neue Aufteilung vorgenommen haben oder ob sich im Wirtschaftsleben eine bestimmte, einheitliche, nicht mehr als bloß zufällige Ansammlung zu vernachlässigende, dauerhafte Gruppe etabliert hat, deren Mitgliedsbetriebe sämtlich nicht oder allenfalls in zu vernachlässigendem Ausmaß witterungsabhängig sind; Indizien für das Vorliegen einer derartigen Gruppe hat der erkennende Senat darin gesehen, daß sich ein Bundesverband gleichartiger Unternehmen gebildet hat (vgl Senatsurteil vom 30. Januar 1996, SozR 3-4100 § 186a Nr. 6 S 24 f).

  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 3/97

    Umlage für die Produktive Winterbauförderung, Auslegung der Tatbestände des § 1

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R
    Da - wie hier - bei der Überprüfung eines Bescheides, durch den die Beklagte die Umlagepflicht zeitlich unbegrenzt feststellt, die Gerichte alle bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eintretenden Rechtsänderungen zu beachten haben (BSG vom 11. März 1987, BSGE 61, 203, 205 f = SozR 4100 § 186a Nr. 21; vom 9. Dezember 1997, SozR 3-4100 § 186a Nr. 8 S 31), ist weiter die am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Gesetzesfassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des AFG im Bereich des Baugewerbes vom 15. Dezember 1995 (2. AFG-ÄndG - Baugewerbe - BGBl I 1809) anzuwenden; danach beschränkt sich die Umlage auf die Leistungen nach den §§ 77 und 78 AFG nF; demgemäß ist der bisherige Begriff der Produktiven Winterbauförderung durch den Begriff Wintergeld ersetzt worden.

    Diese Bezugnahme auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung begegnet keinen Bedenken, weil nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Auslegung der Tatbestände des § 1 Abs. 2 bis 4 BaubetrV die entsprechenden Regelungen der Tarifverträge der Bauwirtschaft und die hierzu ergangene Rechtsprechung heranzuziehen sind (vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 1997, SozR 3-4100 § 186a Nr. 8 S 30, 32; 30. Januar 1996, SozR 3-4100 § 186a Nr. 6 S 20).

  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R
    Da - wie hier - bei der Überprüfung eines Bescheides, durch den die Beklagte die Umlagepflicht zeitlich unbegrenzt feststellt, die Gerichte alle bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eintretenden Rechtsänderungen zu beachten haben (BSG vom 11. März 1987, BSGE 61, 203, 205 f = SozR 4100 § 186a Nr. 21; vom 9. Dezember 1997, SozR 3-4100 § 186a Nr. 8 S 31), ist weiter die am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Gesetzesfassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des AFG im Bereich des Baugewerbes vom 15. Dezember 1995 (2. AFG-ÄndG - Baugewerbe - BGBl I 1809) anzuwenden; danach beschränkt sich die Umlage auf die Leistungen nach den §§ 77 und 78 AFG nF; demgemäß ist der bisherige Begriff der Produktiven Winterbauförderung durch den Begriff Wintergeld ersetzt worden.
  • BSG, 22.08.1990 - 10 RAr 18/89

    Produktive Winterbauförderung für Betrieb des unterirdischen Kabelbaus

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R
    Das LSG hat insoweit zunächst - unter Anwendung der einschlägigen Rechtsprechung des Senats - rechtsfehlerfrei darauf abgestellt, ob es eine nennenswerte Gruppe von Betrieben gibt, die die gleichen Tätigkeiten verrichten und mit Mitteln der Produktiven Winterbauförderung (bzw mit Wintergeld) nicht gefördert werden können (Senatsurteil vom 22. August 1990, SozR 3-4100 § 186a Nr. 3 S 5 f, 10 f mwN).
  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 42/72

    Bauleistung - Transportbetonbetrieb - Betrieb - Mehrere Unternehmen - Gemeinsame

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R
    Vom Begriff der Bauleistungen werden Arbeiten am erdverbundenen Bau erfaßt (BSG vom 19. März 1974, SozR 4670 § 2 Nr. 2 S 2 f).
  • BSG, 10.06.1975 - 9 RV 124/74

    Sachaufklärung der Tatsachen

    Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R
    Eine Verletzung des § 103 SGG liegt nur dann vor, wenn sich das Tatsachengericht aus seiner Rechtssicht heraus hätte gedrängt fühlen müssen, weitere Ermittlungen anzustellen (vgl zB BSG vom 10. Juni 1975, BSGE 40, 49, 50 mwN).
  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Der Katalog des § 1 BaubetrV und die in § 2 BaubetrV geregelten Ausnahmen stimmen in Teilen mit § 1 Abs. 2 VTV überein (vgl. BSG 8. Oktober 1998 - B 10 AL 6/97 R - zu 1 b der Gründe) .
  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R

    Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht

    Für die Feststellung einer auch zahlenmäßig ins Gewicht fallenden abgrenzbaren Gruppe von witterungsunabhängig arbeitenden Trockenbaubetrieben ist die Bildung eines Bundesverbandes gleichartiger Unternehmen zudem nur ein Indiz (vgl BSG vom 8.10.1998 - B 10 AL 6/97 R - juris RdNr 18 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 3/06

    Arbeitslosenversicherung

    Bei der Auslegung der BaubetrVO sind die Tarifverträge des Baugewerbes heranzuziehen (BSG, Urteil v. 09.12.1997, 10 RAr 2/96, SozR 3-4100 § 186 a Nr. 7; Urteil v. 09.12.1997, 10 RAr 3/97, SozR 3-4100 § 186a Nr. 8; Urteil v. 08.10.1998, B 10 AL 6/97 R, EzS 150/74).

    Ob für die Klägerin im Einzelfall das Risiko eines witterungsbedingten Arbeitsausfalls besteht, insbesondere, ob in der Vergangenheit bereits Leistungen der Winterbauförderung in Anspruch genommen worden sind, ist für die Teilnahme an der Winterbau-Umlage grundsätzlich ohne Bedeutung (BSG, Urteil v. 08.10.1998, B 10 AL 6/97 R, a.a.O.; BSG, Urteil v. 29.01.1985, 10 RAr 2/84 - JURIS).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11

    Streit über die Heranziehung zur Winterbeschäftigungsumlage

    Eine zahlenmäßig ins Gewicht fallende abgrenzbare Gruppe muss sich aber nach objektiven Tatsachen feststellen lassen, etwa, wie dargelegt, auf Grund einer neuen Aufteilung im Katalog des BRTV-Bau oder danach, ob sich im Wirtschaftsleben eine bestimmte dauerhafte Gruppe etabliert hat, deren Mitgliedsbetriebe sämtlich nicht oder allenfalls in zu vernachlässigendem Ausmaß witterungsabhängig sind (BSG, Urteil vom 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R, Rn. 18 juris).
  • LSG Bayern, 24.10.2002 - L 9 AL 309/99
    Vielmehr ist umgekehrt der Katalog der in § 1 Abs. 2 der Baubetriebe-VO aufgeführten Betriebszweige - unabhängig vom Tarifvertragsrecht - nach Maßgabe der Legaldefinition in den §§ 75 Abs. 1 AFG, 211 Abs. 1 SGB III ggf. einschränkend oder erweiternd auszulegen (BSG vom 01.06.1978 SozR 4100 § 186 a Nr. 4, vom 08.10.1998 Az.: B 10 AL 6/97 R S.4, vom 24.06.1999, Az. B 11/10 AL, 7/98 R/ S 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 8 AL 2704/14
    Zudem ist für eine Ausnahme nicht schon ausreichend, dass der fragliche Betrieb, für sich genommen, individuell förderungsfähig wäre (BSG Urteil vom 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R -, juris).
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